Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rahmenbruch bei Maxx Cybermaxx
Bei meinem 3 Jahre alten Cybermaxx habe ich nun zum zweiten Mal einen Rahmenbruch - Riss direkt an der Schweissnaht (bin kein Downhiller und auch kein Extremfahrer).
Der erste Rahmen wurde anstandslos ersetzt (dauerte allerdings 4 Wochen).
Nun hat mir mein Händler mitgeteilt, dass die Firma Maxx den erneuten Rahmenbruch nicht so ohne weiteres ersetzen will.
Ich habe schon mehrfach von Rahmenbrüchen bei einem Cybermaxx gehört
Hat auch hier jemand Erfahrungen mit Rahmenbrüchen bei einem Cybermaxx und mit der Firma Maxx??
wie lange gibt maxx denn garantie auf die rahmen? sollte dein händler probleme machen schreib doch die firma direkt an. wenn alles nichts hilft, melde dich nochmal hier, dann machen wir ein wenig WERBUNG für maxx.
mfg klaus
BLASHYRK
17.07.2004, 15:12
wenn du denselben rahmen ein drittes mal nimmst, dann ist dir nicht zu helfen.
ab zum händler und wandlung verlangen.
blashy hat recht, versuch die kohle zu bekommen...
i.m. hase
17.07.2004, 21:52
Bei meinem 3 Jahre alten Cybermaxx habe ich nun zum zweiten Mal einen Rahmenbruch - Riss direkt an der Schweissnaht (bin kein Downhiller und auch kein Extremfahrer).
Der erste Rahmen wurde anstandslos ersetzt (dauerte allerdings 4 Wochen).
Nun hat mir mein Händler mitgeteilt, dass die Firma Maxx den erneuten Rahmenbruch nicht so ohne weiteres ersetzen will.
Ich habe schon mehrfach von Rahmenbrüchen bei einem Cybermaxx gehört
Hat auch hier jemand Erfahrungen mit Rahmenbrüchen bei einem Cybermaxx und mit der Firma Maxx??
nach neuem (also nun schon seit längerem geltenden recht) musst du nur einen einzigen reparatur-/austausch-...wasauchimmer-versuch hinnehmen und kannst beim nächsten mangel kohle verlangen. hab keinen plan, seit wann das so is. könnte bei dir bisschen knapp sein. dann wärens ,jedenfalls rechtlich, drei versuche, die du hinzunehmen hättest...
jaja, irgendwie so war das wohl
???? die regel is vielmehr so: der der dem anderen nen Produktionsfehler vorwirft muss auch mängel in der fertigung beweisen, da das relativ schwierig ist kann man da auch sogenannte präzedenzfälle anführen ... nach dem ProdHaftG hast du allerdings die ersten 6 Monate Beweislastumkehr, d.h. wenn in den ersten 6 Monaten was putt geht müssen die dir beweisen das dus warst ... was fast genauso unmöglich ist wie andersrum ... nach dem (übrigens seit den Schuldrechtsreform von 2002 ) geltenden Recht musst du nach wie vor eine gewisse menge nachbesserungsversuche in kauf nehmen ... zitat hierzu:
"Selbiges gilt auch, wenn die Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind. Wieviele Nachbesserungsversuche ein Kunde gestatten muß, hängt von der Art des Mangels und einer Abwägung der beiderseitigen Interessen ab. Bei ein und demselben Mangel sind in der Regel wohl 3 Nachbesserungen zu gestatten. Im Einzelfall kann jedoch schon ein Nachbesserungsversuch ausreichend sein, wenn z.B. der Kunde dringend auf die Nutzung angewiesen ist (und kein Ersatzfz. erhält) oder das Fz. bereits einmal für 6 Wochen zur Nachbesserung zur Verfügung gestanden hat."
jetzt wäre nur wirklich die frage wie lange die freiwillige herstellergarantie ist, denn wies da genau ist ist halt teilweise vom hersteller festgelegt... also einfach mal nett mit denen reden wie lange denn garantie (nicht gewährleistung) ist...
_______________-fazitstrich:
theoretisch kannste da nich so wahnsinnig viel machen (ausser die sind kulant und tauschen oder du kannst denen fertigungsmängel beweisen oder hast aussagekräftige quellen die eben das auch beweisen...
_______________________aber__________
es gibt immer noch nen unterschied zwischen dem was rechtlich richtig ist und dem was gemacht wird, im zweifelsfall müsstest du mit sowas vor gericht gehen wenns eng wird und ich glaub kaum dass die leute für nen kaputten fahrradrahmen so viel stress machen ...
ach so .. ja... zum "lass dir die kohle geben" ... da geht halt erst einer nach den nachbesserungsversuchen ... nennt sich dann wandlung und is auch nicht sooo einfach wie man denkt ... man könnte das auch als widerruf laufen lassen, du kriegst aber so oder so nicht den kaufpreis zurück sondern kriegst praktisch die laufleistung abgezogen (sozusagen als nutzungsentgelt) ... da das ganze linear berechnet wird hast du in den ersten monaten ein wesentlich höheres entgelt als später was dazu führt dass du nich so wahnsinnig viel rauskriegen wirst... schätz ich mal ...
so genug juragelabert ... jetzt wird weitergesoffen!!!!! :billekoek
ach so .. ja... zum "lass dir die kohle geben" ... da geht halt erst einer nach den nachbesserungsversuchen ... nennt sich dann wandlung und is auch nicht sooo einfach wie man denkt ... man könnte das auch als widerruf laufen lassen, du kriegst aber so oder so nicht den kaufpreis zurück sondern kriegst praktisch die laufleistung abgezogen (sozusagen als nutzungsentgelt) ... da das ganze linear berechnet wird hast du in den ersten monaten ein wesentlich höheres entgelt als später was dazu führt dass du nich so wahnsinnig viel rauskriegen wirst... schätz ich mal ...
so genug juragelabert ... jetzt wird weitergesoffen!!!!! :billekoek
linear? dann muss der wertverlust pro kilometer doch immer der selbe sein. denke eher, dass der wert degressiv fallend is :D lasse mich da aber gerne belehren!
öh... bei mir im script steht linear .. aber eigentlich haste recht ... hmmm...
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